Inklusionsbeirat im Kreis Steinfurt
Im Jahr 2018 wurde der Inklusionsbeirat auf Ebene des Kreises Steinfurt gegründet.
Der Inklusionsbeirat ist die Interessenvertretung der im Kreis Steinfurt wohnenden Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, unabhängig von politischen Parteien, Konfessionen, Verbänden und Vereinen. Der Beirat vertritt die Belange der Menschen mit Behinderungen und kann den Landrat und den Kreistag in grundsätzlichen Fragen der Behindertenpolitik, Behindertenhilfe und allgemeiner Regelungen und Maßnahmen, die die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen und deren Gleichstellung im Kreis Steinfurt betreffen, beraten und unterstützen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen betrifft alle Lebensbereiche und jedes Alter.
Der Inklusionsbeirat setzt sich aus einem Mitglied aus jeder Kommune des Kreises Steinfurt sowie einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter zusammen.
Die Gemeinde Neuenkirchen hat ebenfalls zwei Personen für den Inklusionsbeirat benannt. Aufgrund der Kommunalwahl 2020 sind von dem neu gewählten Rat erneut zwei Personen zu benennen. Welche Personen das sein werden, wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 08.03.2021 entschieden.