Schiedsamt
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich.
Das Verfahren beim Schiedsamt ist denkbar unbürokratisch. Es wird durch einen Antrag schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Schiedsperson eingeleitet. Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem beide Personen erscheinen müssen. Die Parteien erhalten hier Gelegenheit, sich auszusprechen. Ist man sich einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist er rechtswirksam.
Weiterführende Informationen sind auch unter folgenden Links zu finden:
www.streitschlichtung.nrw.de
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
www.ag-rheine.nrw.de/aufgaben/dienste/schiedsamt
Amtsgericht Rheine
Salzbergener Str. 29
48431 Rheine
www.bds-muenster.de
BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedfrauen e.V.
Bezirksvereinigung Münster
Wilhelm-Holthaus-Weg 12
48167 Münster - Gremmendorf
Die Schiedspersonen in Neuenkirchen:
Schiedsperson
Herr Axel Conzen
Tel: 05973 3438
Email: axel.conzen@t-online.de
stellv. Schiedsperson
Frau Astrid Ernsting
Tel: 05973 1075
Email: astrid.ernsting@arcor.de