Informationen für Gewerbetreibende
Anerkennung für Engagement
- Eine von Land NRW initiierte, landesweit gültige, persönliche, nicht übertragbare Anerkennungskarte
- Vergabe an Menschen, die sich überdurchschnittlich engagieren (jährlich mindestens 250 Stunden)
- Prüfung und Ausgabe durch die Gemeinde Neuenkirchen
- Die Gemeinde Neuenkirchen wirbt Vergünstigungen u. a. aus folgenden Bereichen ein: öffentliche Einrichtungen, Bildung, Einzelhandel, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur, Sport und Wellness, Tourismus, Mobilität
- Die Karten haben ein landesweit einheitliches Layout, individuell ergänzt um das Logo der Gemeinde Neuenkirchen sowie den Namen des Inhabers. Der Druck der Karten und weiterer Informationsmaterialien erfolgt durch die Gemeinde Neuenkirchen.
- Nach den Erfahrungen aus den Bundesländern Hessen und Niedersachsen nutzen Inhaber der Ehrenamtskarte diese durchschnittlich einmal pro Monat. Für die Inhaber ist von großer Bedeutung, die Karte überhaupt als Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten als sie gezielt so häufig wie möglich einzusetzen. Mit einer „Schwemme“ von Rabatteinkäufen von Ehrenamtskarteninhabern ist nicht zu rechnen.
- Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation
- Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden
- Der Ausstieg ist jederzeit möglich
- Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Neuenkirchen (Die Ehrenamtskarte ist landesweit gültig, so dass auswärtige Ehrenamtskartenbesitzer sich über Anbieter in Neuenkirchen informieren und deren Angebote gezielt und damit zusätzlich nutzen können.)
- Aufnahme in ein Partnerverzeichnis (Ausgabe zusammen mit der Ehrenamtskarte. Alle Anbieter von Vergünstigungen erscheinen zudem auf den Internetseiten zur Ehrenamtskarte von Land NRW und der Gemeinde Neuenkirchen.)
- Bewerbung von Sonderaktionen in Verbindung mit der Ehrenamtskarte
- Absenden der Rückantwort unter Nennung der Vergünstigung (Weitere Informationen erhalten Sie dann zeitgerecht.)
- Gewährung der Vergünstigung ab Projektstart grundsätzlich an alle Ehrenamtskarten-Inhabern des Landes NRW