Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Planentwurf mit Begründung
in der Zeit vom 22.05.2018 bis 22.06.2018 (einschließlich)
während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen, Fachbereich III / Planen und Bauen, Zimmer 2.13, Hauptstr. 16, 48485 Neuenkirchen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.