Träger der Straßenbaulast für die vorgenannte Straße ist gemäß § 47 StrWG NRW die Gemeinde Neuenkirchen. Die Widmung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Übersichtsplan: Frielingsweg
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung ist die Klage zulässig. Die Klage kann innerhalb eines Monats vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch elektronisch und mit qualifizierter elektronischer Signatur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht werden. Die Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 in der aktuellen Fassung geregelt.
48485 Neuenkirchen, den 10.11.2020
Der Bürgermeister
(Brüning)