Die Zuteilung erfolgt nach den „Richtlinien über die Vergabe von kommunalem Bauland für den Eigenheimbau der Gemeinde Neuenkirchen“, die der Gemeinderat am 1. Juli neu verabschiedet hat. Hierbei werden die Bewerber nach einem Punktesystem einer Rangliste zugeordnet.
Das Recht über die Zuteilung dieser Grundstücke obliegt der Gemeinde Neuenkirchen. Die Käufer sind weder an einen Architekten noch an einen Bauträger gebunden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (30.08.2019) erhalten die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl eine Nachricht, um ein Grundstück auszusuchen. Der Kaufpreis für diese Grundstücke beträgt 100 Euro pro Quadratmeter (einschließlich Erschließungs- und Kanalanschlussbeitrag).
Die Unterlagen können im Rathaus – Fachbereich Planen und Bauen, Hauptstraße 16, angefordert oder abgeholt werden.