Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch bis Freitag, 13.05.2022, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen – Wahlamt –, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Da eine rechtzeitige postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen ab dem Freitag vor der Wahl (13.05.2022) nicht garantiert werden kann, empfiehlt das Wahlamt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, direkt im Rathaus zu wählen oder die Briefwahlunterlagen mitzunehmen. Das Wahlbüro ist ausgeschildert.
Das Briefwahlbüro ist freitags vor der Wahl (13.05.2022) von 10:00 – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Hinweis:
Außerdem können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch am
- Samstag, 14.05.2022, in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr und am
- Sonntag, 15.05.2022 (Wahltag), in der Zeit von 08.00 - 15.00 Uhr
im Rathaus, Zimmer Nr. 1.02, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Dabei ist ein vom Wähler/der Wählerin unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines vorzulegen.
Das Wahlbüro ist während der Dienststunden und der vorgenannten Zeiten unter der Rufnummer 05973 / 926 -400 bzw. -430 zu erreichen.
48485 Neuenkirchen, 09.05.2022
Der Bürgermeister
(Brüning)