„Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Feldhof“ durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine gebrochene schwarze Linie umrandet und im Bebauungsplanentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Feldhof / 5. Änderung“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt gem. § 3 (2) BauGB bzw. § 4 (2) BauGB.“
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist Teil der Gemarkung Neuenkirchen, Flur 38 und umfasst die Flurstücke 263 und 640 (teilw.).
Planungsanlass:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen nachhaltigen Bestandsschutz für die bestehenden baulichen Anlagen auf dem Grundstück „Mesumer Straße 57“ geschaffen werden.
Offenlegung
Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Planentwurf mit Begründung
in der Zeit vom 23.08.2021 bis 24.09.2021 (einschließlich)
während der Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen, Fachbereich III / Planen und Bauen, Zimmer 2.13, Hauptstr. 16, 48485 Neuenkirchen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Planunterlagen sind im Internet einsehbar unter www.neuenkirchen.de / Wirtschaft / Bebauungspläne (Bebauungsplan Nr. 12 „Feldhof / 5. Änderung).
Servicezeiten im Rathaus sind:
montags bis dienstags | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
mittwochs | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
donnerstags | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
freitags | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Es wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren (www.neuenkirchen.de/Terminanfrage).
Bekanntmachungsanordnung:
Gem. § 2 Abs. 4 BekanntmVO wird die vorstehende Bekanntmachung hiermit angeordnet und öffentlich bekannt gemacht. Zudem wird hiermit der vorstehende Beschluss gem. § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen ortsüblich bekannt gemacht.
48485 Neuenkirchen, den 09.08.2021
Der Bürgermeister
Brüning