Einfach und unbürokratisch zum Wertstoffhof - Personalausweis statt Berechtigungskarte
Die Beantragung einer orangen Berechtigungskarte für die Abgabe von Wert- und Reststoffen am Wertstoffhof der Gemeinde Neuenkirchen ist nicht mehr notwendig.
Ab Februar 2019 können die Bürgerinnen und Bürger Neuenkirchens durch das Vorzeigen ihres gültigen Personalausweises das Angebot des Wertstoffhofes nutzen.
Für Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien in Neuenkirchen, die ihren Wohnsitz nicht in Neuenkirchen haben, besteht weiterhin die Möglichkeit über eine entsprechende Berechtigungs-karte Abfälle zum Wertstoffhof zu bringen.
Bezüglich der „Pampers-Karte“ gibt es keine Änderungen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung, Herrn Marvin Dieck, Tel.: 05973-926-68,
Mail: m.dieck@neuenkirchen.de