Die Hundesteuer wird ab dem Monat berechnet, in dem der Hund aufgenommen wurde, bis zum Ende des Monats, in dem der Hund eingeschläfert worden/verstorben/entlaufen ist.
Die jährliche Steuer beträgt für:
- 1 Hund 45,00 €
- 2 Hunde (je Hund) 54,60 €
- 3 Hunde (je Hund) 64,80 €
- gefährliche Hunde (je Hund) 180,00 €