Die Anmeldung eines Hundes sollte sofort nach Anschaffung des Hundes erfolgen, da ab dem Monat der Anschaffung auch die Hundesteuer fällig wird.
Die Haltung eines großen Hundes ist außerdem bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die steuerliche Anmeldung allein genügt nicht.
Die Abmeldung muss innerhalb von vier Wochen vorgenommen werden. Eine rückwirkende Abmeldung ist nur dann für max. 6 Monate möglich, wenn entsprechende Nachweise - wie z. B. eine tierärztliche Bescheinigung - vorgelegt werden.