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Informationen rund um die standesamtliche Trauung


  • Sie trauen sich? Wir trauen Sie!

  • Was Sie vor der Trauung beachten müssen

  • Steht unserem Glück etwas im Wege?

  • In welchem Ort können wir uns trauen lassen?

  • Welche Fristen und Termine müssen wir beachten?

  • Können wir auch ohne Trauzeugen heiraten?

  • Lebenspartnerschaft

  • Ihre Trauung im Neuenkirchener Standesamt

  • Was Sie sonst noch beachten müssen



Sie trauen sich? Wir trauen Sie!

Übersicht
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Wir trauen Sie! Die Neuenkirchener Standesbeamten Ilona Gehring, Gabriele Kockmann und Bernhard Hölscher.

Wir, die Standesbeamten der Gemeinde Neuenkirchen, stehen Ihnen gerne mit unserem Rat zur Seite, um Ihnen den Weg in die Ehe zu erleichtern. Damit Sie sich auf Ihre standesamtliche Eheschließung vorbereiten können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Neben formalen Hinweisen, die Sie vor der Eheschließung beachten müssen, stellen wir Ihnen das Trauzimmer der Gemeinde Neuenkirchen, das sich in der Villa Hecking befindet, vor und informieren Sie über den Ablauf Ihrer standesamtlichen Trauung. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.



Was Sie vor der Trauung beachten müssen

Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie als zukünftige Ehepartner persönlich im Standesamt erscheinen. Bei dem Gespräch wird unter anderem die gewünschte Namensführung in der Ehe festgelegt. Für das Gespräch sollten Sie sich rund dreißig Minuten Zeit nehmen und vorher einen Termin vereinbaren.



Steht unserem Glück etwas im Weg?

Die Anmeldung der Eheschließung dient auch der Prüfung von so genannten Ehehindernissen, die Ihrem Glück aus gesetzlicher Sicht – etwa in Form einer noch nicht aufgelösten Ehe – im Wege stehen könnten. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, sollten Sie sich vorher mit uns in Verbindung setzen, um sich zu erkundigen, welche Papiere Sie zur Anmeldung mitbringen müssen.



In welchem Ort können wir uns trauen lassen?

Die Anmeldung wird von dem Standesamt vorgenommen, an dem einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat. Wenn beide nicht in Neuenkirchen wohnen, Sie aber trotzdem hier heiraten möchten, müssen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Standesamt in Verbindung setzen. Dieses wird uns dann Ihre Unterlagen zusenden. Das Standesamt Neuenkirchen wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte planen Sie ein, dass für die Anmeldung der Eheschließung in einem anderen Ort zusätzliche Gebühren anfallen.



Welche Fristen und Termine müssen wir beachten?

Trautermine können Sie gerne im Voraus reservieren. Die offizielle Anmeldung kann allerdings frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Liegen die Eheschließungsvoraussetzungen vor, kann ein verbindlicher Trautermin abgestimmt werden. Auch eine kurzfristige Terminvereinbarung ist meistens möglich.



Können wir auch ohne Trauzeugen heiraten?

In der Regel werden die Paare von Trauzeugen begleitet, allerdings ist ihre Anwesenheit rechtlich nicht erforderlich.



Lebenspartnerschaft

Alle hier aufgeführten Informationen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare, die eine Lebenspartnerschaft begründen wollen.



Ihre Trauung im Neuenkirchener Standesamt

Das Trauzimmer in der Villa Hecking
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Trauzimmer in der Villa Hecking

Das Trauzimmer ist in der Villa Hecking untergebracht. Das festlich gestaltete Trauzimmer bietet maximal 22 Personen Platz. Für größere Hochzeitsgesellschaften kann auf frühzeitige Anfrage ein anderer, größerer Raum im Hause der Villa Hecking als Trauzimmer hergerichtet werden.

Am Tag Ihrer Eheschließung können Sie und Ihre Gäste direkt zur Villa Hecking kommen. Die Angaben zu den Trauzeugen nennen Sie dem Standesamt möglichst einen Tag vor der Trauung. Am Hochzeitstag müssen sich die Trauzeugen nur noch ausweisen können, sollten sie dem Standesbeamten nicht persönlich bekannt sein.
Dann ist es soweit: Nach der Begrüßung beginnt die offizielle Eheschließung mit einer persönlichen Ansprache des Standesbeamten. Danach erheben Sie sich von Ihren Plätzen, geben Ihrem Partner mit einem "Ja" das Eheversprechen und werden anschließend vom Standesbeamten offiziell zu Eheleuten erklärt. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, sofern Sie wünschen, die Ringe zu tauschen, sich mit persönlichen Worten oder Wünschen an Ihren Partner zu wenden oder die Ehe mit einem Kuss zu besiegeln.

Villa Hecking mit Parkanlage
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Villa Hecking mit Parkanlage

Zum Abschluss verliest der Standesbeamte die Niederschrift über Ihre Eheschließung. Nachdem Sie und Ihre Trauzeugen die Niederschrift unterschrieben haben, ist der förmliche Teil der Eheschließung beendet.
Der Standesbeamte wird Ihnen nun gratulieren und Ihnen Ihr Stammbuch mit den Urkunden überreichen. Danach können Sie die Glückwünsche Ihrer Hochzeitsgäste entgegennehmen.
Gerne können Sie mit Ihren Gästen im Park der Villa Hecking mit einem Glas Sekt anstoßen oder auch Hochzeitsfotos machen. Getränke und Gläser bringen Sie bitte selber mit.



Was Sie sonst noch beachten müssen

Parken auf dem Rathausvorplatz und auf dem Parkstreifen entlang des Alphons-Hecking-Platzes

Achten Sie bitte auf die hier geltende Parkzeitbegrenzung.


Filmen und Fotografieren

Fotografieren ist während der gesamten Trauung möglich. Wünschen Sie Videoaufnahmen, sprechen Sie dieses bitte im Vorfeld mit dem Standesbeamten ab.

Reis und Konfetti

Bitte verzichten Sie auf das Werfen von Reis und Konfetti. Besonders bei Regen können sich hierauf sehr leicht Unfälle ereignen. Reis ist ein Lebensmittel, das vielen Menschen - vor allem in Hungerregionen - als einzige Nahrung dient.

Handys

Denken Sie bitte daran, vor dem Betreten des Trauraumes Ihr Mobiltelefon abzuschalten

Nach der Trauung wird angestoßen
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Nach der Trauung wird angestoßen

Denken Sie daran, Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen und andere Stellen über Ihren neuen Familienstand und die eventuell vorgenommene Namensänderung zu informieren.








Standesbeamte

Ilona Gehring
Amt 32
Tel.:05973 92631
Fax:0 5973/9267831
E-Mail: i.gehring@neuenkirchen.de

Gabriele Kockmann
Amt 32
Tel.:05973 92633
Fax:0 5973/9267833
E-Mail: g.kockmann@neuenkirchen.de

Bernhard Hölscher
Amt 32
Tel.:05973 92630
Fax:0 5973/9267830
E-Mail: b.hoelscher@neuenkirchen.de

ende








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