Breitbandversorgung - Öffentliches Auswahlverfahren
Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden
Breitbandversorgung in der Gemeinde Neuenkirchen.
Breitbandversorgung in der Gemeinde Neuenkirchen.
Die Gemeinde Neuenkirchen (Kreis Steinfurt) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge.
Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Außenbereichen des Ortsteils St. Arnold nicht möglich ist.
Aus diesem Grund ist die Gemeinde Neuenkirchen bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren.
Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
Ein Auswahlverfahren, das zum 01.06.2012 abgeschlossen wurde, hat ergeben, dass technische Bedingungen und lokale Besonderheiten es erfordern, unterversorgte Gebiete in drei Losen aufzuteilen, um so ggf. weiteren Anbietern die Möglichkeit zu geben, für die Teilversorgung ein Angebot abzugeben.
Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung des o.g. unterversorgten Ortsteils anzubieten.
Die Breitbanddienste sollen bis spätestens 30.10.2013 zur Verfügung stehen.
Angebote sind bis spätestens bis zum 29.08.2012 schriftlich bei der Gemeinde Neuenkirchen einzureichen.
Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Außenbereichen des Ortsteils St. Arnold nicht möglich ist.
Aus diesem Grund ist die Gemeinde Neuenkirchen bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren.
Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
Ein Auswahlverfahren, das zum 01.06.2012 abgeschlossen wurde, hat ergeben, dass technische Bedingungen und lokale Besonderheiten es erfordern, unterversorgte Gebiete in drei Losen aufzuteilen, um so ggf. weiteren Anbietern die Möglichkeit zu geben, für die Teilversorgung ein Angebot abzugeben.
Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung des o.g. unterversorgten Ortsteils anzubieten.
Die Breitbanddienste sollen bis spätestens 30.10.2013 zur Verfügung stehen.
Angebote sind bis spätestens bis zum 29.08.2012 schriftlich bei der Gemeinde Neuenkirchen einzureichen.



