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Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen

Wer in diesem Jahr ins Ausland verreisen möchte, sollte ...



Wer in diesem Jahr ins Ausland verreisen möchte, sollte zuvor einen Blick in seinen Reisepass werfen. Für den Fall, dass der Pass bald abläuft, ist es ratsam, möglichst schnell einen neuen zu beantragen. Viele Länder erlauben die Einreise nur dann, wenn der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig ist. Reisepässe, die in diesem Jahr ungültig werden, reichen dann häufig nicht mehr aus.

Wer einen Reisepass beantragt, muss derzeit damit rechnen, dass die Bundesdru-ckerei in Berlin ca. 3 - 4 Wochen zur Anfertigung des Dokuments braucht. Zu den Osterferien und in der Hauptreisezeit im Sommer ist davon auszugehen, dass sich die Zeit für die Ausstellung von Reisepässen noch einmal verlängert. Zu den Staa-ten, in denen die Einreise nur mit Reisepass erlaubt ist, gehören die meisten osteu-ropäischen, afrikanischen und asiatischen Länder, aber auch die USA, die Domini-kanische Republik oder Brasilien. Für Kinder ist meistens ein eigener Lichtbildaus-weis vorgeschrieben. Für die USA ist auch für Kinder ein eigener bordeauxfarbene eReisepass erforderlich. Die Nachtragung von Kindern in den Reisepässen der El-tern ist nicht mehr möglich!

Ob für eine Reise in ein bestimmtes Land ein Reisepass erforderlich ist, kann beim Buchen der Reise im Reisebüro erfragt werden oder auf der Internetseite des Aus-wärtigen Amtes (Reise- und Sicherheitshinweise) abgerufen werden;
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp
Informationen über die Notwendigkeit von Reisepässen für Reisen in bestimmte Länder erteilt ebenfalls das Einwohnermeldeamt.

Für Urlaubsreisen in die meisten europäischen Länder reicht der Personalausweis aus. Auch hier sollte der Reisewillige frühzeitig nachsehen, wann sein Personalaus-weis ungültig wird. Ähnlich wie bei den Reisepässen muss man für die Ausstellung eines Personalausweises ca. 3 - 4 Wochen rechnen (in der Hauptreisezeit verlän-gert sich die Wartezeit auch hier).

Zu beachten ist, dass die bereits ausgestellten Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können.
Für die neuen Ausweise sind aktuelle Lichtbilder; für Reisepässe biometrietaugli-che Fotos, erforderlich! Die Ausweise sind persönlich zu beantragen!

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Meldeamtes unter der Rufnummer 05973 / 926-31 oder -32 zur Verfügung.

48485 Neuenkirchen, 18.02.2010

 
Gemeinde Neuenkirchen
erstellt am 25.02.2010