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Jugendpflegemittel

Beantragung von Jugendpflegemitteln für das Jahr 2010



In der Gemeinde Neuenkirchen werden Jugendpflegemittel seit Jahren von den Vereinen nach einem Formblatt beantragt.
Innerhalb dieses Formblattes sind neben Fragen über die Zahl der Vereinsmitglieder und Höhe der Mitgliedsbeiträge Angaben über die Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Rechnungsjahres zu machen. Dem Antrag, der in diesem Jahr bis zum 26. Februar im Rathaus der Gemeinde, Zimmer 1.10, vorgelegt werden kann, ist ein Mitgliederverzeichnis der Jugendlichen im Alter von 8 bis 20 Jahren beizufügen.

Sämtlichen Vereinen, die in den vergangenen Jahren Jugendpflegemittel erhalten haben, sind die Antragsvordrucke zugesandt worden. Es wird hiermit an die fristgemäße Vorlage der Anträge erinnert.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Vereine, die bisher noch keine Jugendpflegemittel erhalten haben, aber evtl. in Frage kommen,
ebenfalls einen Antrag im Rathaus der Gemeinde, Zimmer 1.10, stellen können.
 
Gemeinde Neuenkirchen
erstellt am 29.01.2010